Band Contest 2024

 

In diesem Jahr wird es erstmals einen Bandcontest auf dem Sonnenrot geben!

Hier findet ihr alle Info zum Teilnehmen:

 

 

Wer darf mitmachen?

 

Jede Band und jeder Solokünstler kann sich anmelden, solange keine diskriminierenden Inhalte vermittelt werden.

 

Wann und wie meldet ihr euch an?

 

Ihr könnt euch bis zum 14.06.2024 zum Contest anmelden. Schickt dafür eine E-Mail an bandcontest@sonnenrot-festival.de. Eure E-Mail muss Folgendes enthalten:

  • Einen Link zu einer Kostprobe eurer Musik (keine .mp3-Dateien)
  • Ein Bandfoto
  • Einen Pressetext
  • Einen Technical Rider
  • Links zu eurer Homepage, Spotify, Social Media etc.
  • Kontaktdaten: Name, E-Mail-Adresse und Handynummer eines Ansprechpartners

Wie läuft der eigentliche Contest ab?

 

Vom 14.06.2024 bis 07.07.2024 sichtet und bearbeitet die Sonnenrot-Jury alle Bewerbungen. Wer am Contest am 21.07.2024 teilnimmt wird bis 10.07.2024 bekanntgegeben. Jede Band spielt einen 20-minütigen Auftritt. Die Sieger werden durch einen Publikumsentscheid bestimmt. Die genauen Spielzeiten werden euch am 14.07.2024 mitgeteilt.

 

Was gibt es zu gewinnen?

  • 1. Platz: Ein Auftritt beim Sonnenrot-Festival 2025 direkt vor dem Main-Act
  • 2. Platz: Ein professionelles Bandcoaching in der Schlagzeugschule „Grooving Sticks“
    im Wert von 129€

Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, den Contest bei unvorhergesehenen Umständen zu ändern oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei Manipulationsversuchen oder wenn eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr möglich ist.

 

Haftung

 

Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Ansprüche der Teilnehmer auf Schadensersatz sind ebenfalls ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrags ist und auf die die Teilnehmer vertrauen dürfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen haben. Dasselbe gilt, wenn wir eine Vereinbarung über die Beschaffenheit einer Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollten die Teilnahmebedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.